kopf

Chronisch Kranke

.

Werbung mit Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon für 250 Euro können Sie einen Text mit 150 Zeichen für drei Monate buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website eingeblendet wird. Interesse?

Einfach dieses Formular ausfüllen oder eine Mail schreiben an info@dbw-online.de



Ratgeber "Gesundheit von A bis Z" für nur 7,50 Euro

Kaum ein anderes Thema interessiert mehr als die "Gesundheit". Besonders kritisch werden die Folgen der sogenannten Gesundheitsreformen diskutiert. Viele Menschen spüren die finanziellen Auswirkungen: Praxisgebühr, erhöhte Zuzahlungen bei Medikamenten und höhere Eigenbehalte. Der Ratgeber "Gesundheit von A bis Z" erläutert auf 144 Seiten mehr als 100 ichtige Begriffe. Zahlreiche Tipps runden das Nachschlagewerk ab, beispielsweise auch zur Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung. Für 7,50 Euro kann der Ratgeber bestellt werden. 

Sie möchten für Ihre Klinik werben? Mit dem "Doppelpack: Buch & Internet zur Beihilfe" können Sie für nur 160 Euro werben. Mehr Informationen.

OnlineService: Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 1 Jahr sichern Sie sich für ein Jahr wichtige Informationen zum öffentlichen Dienst, beispielsweise mehr als 800 PDFs. Zur Anmeldung 


Unsere Link-TIPPs zu Geld & Urlaub: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte im öffentlichen Dienst I www.einkaufsvorteile.de I www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.urlaub-gastgeber.de I


.

Zurück zur Übersicht des Ratgebers "Gesundheit von A bis Z"

.

Chronisch Kranke

.

Die im Januar 2004 beschlossenen Richtlinien für chronisch Kranke sehen u.a. vor: Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:
-  Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.
-  Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 nach den Maßstäben § 30 BVG oder eine
   Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent nach §56 Abs. 2 SGB VII vor.
- Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung,
  Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung
  eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine
  dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 (wer sich in
  ärztlicher Dauerbehandlung befindet, nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro 
  Quartal wenigstens ein Jahr lang) verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist. 

Die Krankentransportrichtlinien sehen vor, dass Fahrten zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl" (blind) oder H (hilflos) haben, oder die die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können. 

Der Patient leidet an einer Grunderkrankung, die eine bestimmte Therapie erfordert, die häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss. Die Behandlung und der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten in einer Weise, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. 

Fahrten zur ambulanten Dialyse, onkologischen Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie können als Ausnahmefall weiterhin verordnet werden. 

Die Krankenkassen genehmigen auf ärztliche Verordnung Fahrten zur ambulanten Behandlung von Versicherten in vergleichbaren Fällen auch ohne amtlichen Nachweis. Die Richtlinien sollen auch in Zukunft einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden, um gegebenenfalls erkennbaren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken oder veränderte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.  

.


Einfach Bild anklicken
Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro 

Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


mehr zu: Gesundheitsratgeber
Gesundheit von A bis Z
Einfach Bild
anklicken
Für nur 7,50 Euro finden Sie auf 144 Seiten wichtige Tipps und Informationen zur Gesundheit von A bis Z. Erläutert werden mehr als 130 Begriffe.
>>> hier bestellen
  top Home | www.gesundheitvonabisz.de | Impressum   © 2012 Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V.