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Freiwillig Versicherte

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Freiwillig Versicherte

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Freiwillig bei einer Krankenkasse versichern können Sie sich, wenn Sie aus einer Versicherungspflicht oder einer Familienversicherung ausgeschieden sind und unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate einer Krankenkasse angehört haben. 

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Mann/Frau A 1   Mann/Frau B 1  Kind(er)  Anmerkungen 
Beamte/r
Freiwilliges GKV-
Mitglied 
keine Einkünfte
beitragsfrei
familienversichert
bei A 
beitragsfrei
familienversichert
bei A
 
Höhe des Einkommens  
von A unbeachtlich, da GKV-Mitglied. 
Beamte/r
PKV3 -versichert 
(+Beihilfe)                    
keine Einkünfte berücksichtigungsfähig über Beihilfe von A zzgl. extra Beitrag für PKV  berücksichtigungsfähig 
über Beihilfe
von A zzgl.
extra Beitrag PKV  
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Beitragsfreiheit für Familienmitglieder. 
Beamte/r Beihilfe+PKV Einkommen
mehr als JAG 2
und höher als B 
Angestellte/r
Mitglied in der GKV4 Einkommen geringer als A (kann aber auch über der JAG liegen) 
Keine Familienversicherung    
über B möglich. Daher Beihilfe über A zzgl. extra Beitrag für PKV oder eigene freiwillige Mitgliedschaft in GKV mit eigenem Beitrag. 
Die gesetzlichen Kassen bieten für Kinder günstige Beiträge an.
Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist das Kind beitragsfrei bei B familienversichert, durch die Ehe ist dies ausgeschlossen  (bestätigt durch BVerfGE
vom 12. 2. 2003 und BSG-E v. 25. 1. 2001); bei Ehescheidung liegen die Voraussetzungen für eine Familienversicherung        wieder vor. 
Beamte/r Beihilfe+PKV Einkommen
unter JAG 
Wie voriges Beispiel (hier ist es gleichgültig, ob das Einkommen von B über oder unter dem Einkommen
des A und unter
der JAG liegt) 
beitragsfrei familienversichert
über B 

Die Familienversicherung
ist in diesem Fall möglich, da nicht alle der oben genannten Ausschlusskriterien vorliegen (s. o. Punkt 5). 

Beamte/r Beihilfe+PKV Einkommen
über JAG aber weniger als B 


Beamte/r Beihilfe+PKV

Angestellte
Freiwilliges Mitglied GKV
Einkommen über JAG und mehr als A


Beamte/r Beihilfe + PKV

beitragsfrei familienversichert
über B 




Beihilfe+PKV

Familienversicherung möglich, da das Einkommen von A niedriger ist als von B 



Die Familie zahlt für jedes Mitglied einen extra Versicherungsbeitrag.      

Beamte/r 
Freiwilliges 
GKV-Mitglied 
Angestellte/r 
GKV-Mitglied 
(pflicht oder freiwillig) 
Familienversicherung 
über A oder B (A und 
B können wählen) 
 
Beamte/r 
Elternzeit  
Beihilfe+PKV
Angestellte 
GKV-versichert  
Art der Versicherung 
abhängig vom 
Einkommen A 
Beamte in der Elternzeit 
sind nicht in der GKV
familienversichert
(s. o. Punkt 6).

1 A und B sind Ehegatten bzw. Lebenspartner
2 JAG = Jahresarbeitsentgeltgrenze
3 PKV = private Krankenversicherung
4 GKV = gesetzliche Krankenversicherung 

Ausnahmen gelten für Berufsanfänger, die in ihrer erstmaligen Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind, weil ihr Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Für Schwerbehinderte und Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zurückkehren, gelten erleichterte Beitrittsvoraussetzungen
 

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