Freiwillig Versicherte
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Freiwillig Versicherte
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Freiwillig bei einer Krankenkasse versichern können Sie sich, wenn Sie aus einer Versicherungspflicht oder einer Familienversicherung ausgeschieden sind und unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate einer Krankenkasse angehört haben.
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| Mann/Frau A 1 |
Mann/Frau B 1 |
Kind(er) |
Anmerkungen |
Beamte/r Freiwilliges GKV- Mitglied |
keine Einkünfte beitragsfrei familienversichert bei A |
beitragsfrei familienversichert bei A |
Höhe des Einkommens von A unbeachtlich, da GKV-Mitglied. |
Beamte/r PKV3 -versichert (+Beihilfe) |
keine Einkünfte berücksichtigungsfähig über Beihilfe von A zzgl. extra Beitrag für PKV |
berücksichtigungsfähig über Beihilfe von A zzgl. extra Beitrag PKV |
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Beitragsfreiheit für Familienmitglieder. |
Beamte/r Beihilfe+PKV Einkommen mehr als JAG 2 und höher als B |
Angestellte/r Mitglied in der GKV4 Einkommen geringer als A (kann aber auch über der JAG liegen) |
Keine Familienversicherung über B möglich. Daher Beihilfe über A zzgl. extra Beitrag für PKV oder eigene freiwillige Mitgliedschaft in GKV mit eigenem Beitrag. |
Die gesetzlichen Kassen bieten für Kinder günstige Beiträge an. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist das Kind beitragsfrei bei B familienversichert, durch die Ehe ist dies ausgeschlossen (bestätigt durch BVerfGE vom 12. 2. 2003 und BSG-E v. 25. 1. 2001); bei Ehescheidung liegen die Voraussetzungen für eine Familienversicherung wieder vor. |
Beamte/r Beihilfe+PKV Einkommen unter JAG |
Wie voriges Beispiel (hier ist es gleichgültig, ob das Einkommen von B über oder unter dem Einkommen des A und unter der JAG liegt) |
beitragsfrei familienversichert über B |
Die Familienversicherung ist in diesem Fall möglich, da nicht alle der oben genannten Ausschlusskriterien vorliegen (s. o. Punkt 5). |
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Beamte/r Beihilfe+PKV Einkommen über JAG aber weniger als B
Beamte/r Beihilfe+PKV
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Angestellte Freiwilliges Mitglied GKV Einkommen über JAG und mehr als A
Beamte/r Beihilfe + PKV
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beitragsfrei familienversichert über B
Beihilfe+PKV
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Familienversicherung möglich, da das Einkommen von A niedriger ist als von B
Die Familie zahlt für jedes Mitglied einen extra Versicherungsbeitrag.
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Beamte/r Freiwilliges GKV-Mitglied |
Angestellte/r GKV-Mitglied (pflicht oder freiwillig) |
Familienversicherung über A oder B (A und B können wählen) |
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Beamte/r Elternzeit Beihilfe+PKV |
Angestellte GKV-versichert |
Art der Versicherung abhängig vom Einkommen A |
Beamte in der Elternzeit sind nicht in der GKV familienversichert (s. o. Punkt 6). |
1 A und B sind Ehegatten bzw. Lebenspartner
2 JAG = Jahresarbeitsentgeltgrenze
3 PKV = private Krankenversicherung
4 GKV = gesetzliche Krankenversicherung
Ausnahmen gelten für Berufsanfänger, die in ihrer erstmaligen Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind, weil ihr Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Für Schwerbehinderte und Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zurückkehren, gelten erleichterte Beitrittsvoraussetzungen
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