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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

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Deutschland verfügt über ein bewährtes System der gesundheitlichen Sicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Die GKV hat entscheidenden Anteil an der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens. Rund 90 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert. 

Die Gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Selbstverwaltung. Krankenkassen und Ärzteschaft sind vom Staat ermächtigt, die medizinische Versorgung in Deutschland zu organisieren. Unter staatlicher Aufsicht erfüllen Körperschaften des öffentlichen Rechts die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nach den Grundsätzen demokratischer Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Patienteninteressen werden dadurch gewahrt, dass sie in allen wichtigen Gremien mitwirken. Das wichtigste Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der neu gebildete „Gemeinsame Bundesausschuss".

Er besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Die Patientinnen und Patienten haben seit der Gesundheitsreform über ihre Vertretungen ein Mitberatungsrecht im Ausschuss. Hauptaufgabe des Bundesausschusses ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung zu bestimmen. 

Die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Diese Beiträge werden paritätisch finanziert, d.h., sie werden in der Regel je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und von deren Arbeitgebern bezahlt. Unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge erhalten alle Versicherten das medizinisch Notwendige. Tragendes Prinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung ist somit der Solidarausgleich zwischen Gesunden und Kranken, gut Verdienenden und weniger gut Verdienenden, zwischen Jungen und Alten, zwischen Alleinstehenden und Familien. 

Versicherte der GKV zum 1. 5. 2004*
Versicherungspflichtige (ohne Rentner)       28,7 Mio.
Rentner                                                                16,8 Mio.
Freiwillig Versicherte                                           5,1 Mio.
Familienversicherte                                           19,7 Mio.

Gesamt                                                                70,3 Mio.
*Quelle: GKV-Statistik 

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