Patientenrechte
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Patientenrechte
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Eine vertrauensvolle Verständigung zwischen Patient und Arzt ist die Grundlage für den bestmöglichen Erfolg einer Behandlung. Beide haben das gemeinsame Ziel, Krankheiten vorzubeugen, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Vertrauen entsteht, wenn alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der medizinischen Behandlung kennen. Denn nur, wenn Sie als Patientinnen und Patienten informiert sind, können Sie sich am Behandlungsprozess aktiv beteiligen, eigenverantwortlich Entscheidungen treffen und so Mitverantwortung im Behandlungsprozess übernehmen. Die Stärkung Ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten als Patientinnen und Patienten war deshalb ein zentrales Anliegen der Gesundheitsreform. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Ihren Interessenvertretungen innerhalb des Gesundheitswesens durch Patientenorganisationen sowie die neu geschaffene Funktion der Patientenbeauftragten der Bundesregierung und Ihrer individuellen Mitbestimmung als Patientinnen und Patienten in Fragen Ihrer eigenen medizinischen Behandlung. So bieten Ihnen beispielsweise die Gesundheitskarte, die Patientenquittung und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit auf individueller Ebene größere Transparenz und mehr Mitbestimmung bei der Behandlung.
Verbesserte Interessenvertretung für Patienten
Patientinnen und Patienten sitzen künftig mit am Tisch, wenn es um ihre Belange geht. Die Berücksichtigung der Patienteninteressen ist in allen Gremien Pflicht, in denen über wichtige Anliegen mit Bedeutung für Patientinnen und Patienten entschieden wird. Die organisierten Patienteninteressen, das heißt Patienten- und Behindertenverbände sowie Selbsthilfeorganisationen, werden also unmittelbar in Entscheidungsprozesse einbezogen. Zum Beispiel haben sie über die Entsendung sachkundiger Personen in den Gemeinsamen Bundesausschuss und seine Gremien ein Mitberatungsrecht, wenn es um die Frage geht, ob neue Therapien oder Arzneimittel geeignet sind und von der Krankenkasse bezahlt werden sollen.
Patientenbeauftragte
Die Patientenbeauftragte auf Bundesebene sorgt dafür, dass Ihre Interessen als Patientinnen und Patienten stärker beachtet werden. Sie fördert die Weiterentwicklung der Patientenrechte und setzt sich für die Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen ein. Die Patientenbeauftragte wird die Transparenz im Gesundheitswesen verbessern und im ständigen Dialog mit Patientenverbänden und Organisationen die Belange der Patienten in die Öffentlichkeit bringen. Und Sie können sich mit Anfragen und Beschwerden an sie wenden.
Rechtliche Möglichkeiten
Ein Behandlungserfolg kann trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Als Patientin oder Patient haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit Ihnen abzustimmen. Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention haben Ihre Würde und Integrität als Patientinnen und Patienten zu achten, Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihr Recht auf Privatsphäre zu respektieren. Sollte es trotz des anerkannt hohen Niveaus der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu einem Schadensfall kommen, also ein verschuldeter ärztlicher Behandlungsfehler oder unzureichende Aufklärung vorliegen, stehen Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Bei Schäden, die durch Arzneimittel oder durch ein Medizinprodukt (zum Beispiel Röntgengeräte) verursacht wurden, können Sie auch Ansprüche gegen das Pharmaunternehmen
oder den Hersteller geltend machen.
War ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt nicht zielführend, können Sie sich mit Beschwerden und Beratungsanliegen an die Ärzte- oder Zahnärztekammern, Krankenkassen oder an freie Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen, Verbraucherzentralen und Selbsthilfeorganisationen wenden. Auch viele Krankenhäuser verfügen über entsprechende Beschwerdestellen. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, sich von vornherein durch eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Allerdings ist diese Beratung kostenpflichtig.
Datenschutz
Alle Informationen über Ihre Gesundheit unterliegen den strengen Datenschutzbestimmungen. Die Befunde und Berichte sind Eigentum der Ärztin, des Arztes oder des Krankenhauses. Als Patientin oder Patient haben Sie jedoch ein Anrecht auf Einsicht und können ihre Krankenakten auf eigene Kosten kopieren.
Jede Behandlung erfordert zugleich Ihre Mitwirkung. Die Patientenquittung, die elektronische Gesundheitskarte sowie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit sorgen dabei für mehr Transparenz und geben Ihnen bessere Möglichkeiten der Mitsprache. Sie haben das Recht, nicht notwendige oder sinnlose Behandlungen abzulehnen. Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser sind verpflichtet, Sie nachdem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zu behandeln.
Broschüre „Patientenrechte"
Sehr ausführliche Informationen liefert die Broschüre „Patientenrechte in Deutschland". Dort finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Rechte und Pflichten im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses. Die Broschüre beantwortet Fragen wie:
- Welche Qualität muss eine medizinische Behandlung haben?
- Was bedeutet meine Einwilligung?
- Wie muss mich meine Ärztin oder mein Arzt informieren und aufklären?
- Welche Behandlungsunterlagen darf ich einsehen?
Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden: 0800/15 15 159 oder im Internet kostenlos heruntergeladen werden: www.bmgs.de.
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