Gesundheitsratgeber: Sachleistungsprinzip

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Gesundheitsratgeber: Sachleistungsprinzip

Die GKV erbringt im wesentlichen Sach- und Dienstleistungen. Versicherte und mitversicherte Familienangehörige erhalten die Leistungen der Krankenkasse ohne eigenen Geldeinsatz, also auf Kosten der Krankenkasse. Vom Sachleistungsprinzip gibt es einige Ausnahmen, beispielsweise bei Heilkuren sowie in Form der vom Versicherten bei bestimmten Leistungen zu erbringenden Zuzahlungen. Freiwillige Mitglieder können anstelle der Sach- und Dienstleistungen Kostenerstattung wählen.

Nehmen Versicherte Leistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch, haben sie in bestimmten Fällen einen Eigenanteil zu tragen, d.h., Zuzahlungen zu leisten. Außerdem gibt es für einige Leistungen Festbeträge, d. h., die Krankenkasse zahlt nur einen bestimmten Betrag.


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