Unfallversicherung
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Unfallversicherung
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Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der ältesten Säulen im System der sozialen Sicherheit in Deutschland. Im Gegensatz zu allen anderen Zweigen der Sozialversicherung– Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung – ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten der Unfallversicherung tragen allein die Arbeitgeber. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder und Gemeinden) sind für die Unfallversicherung die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen zuständig.
(Grafik)
System der sozialen Sicherheit
(Grafikende)
Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
Die vorrangige Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und in der Schule sowie die Prävention bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ist ein Unfall eingetreten, sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls eine lebenslange Rente. Gleiches gilt bei Berufskrankheiten.
Die Unfallversicherungsträger erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben der Prävention und Unfallversicherung in paritätischer Selbstverwaltung durch die Mitglieder (Arbeitgeber) und die Versicherten (Arbeitnehmer). Beim Bundesverband der Unfallkassen wird die Selbstverwaltung qua Satzung entsprechend ausgeübt. Die Selbstverwaltung trifft beim Bundesverband der Unfallkassen – wie auch bei seinen Mitgliedern – die Grundsatzentscheidungen und sichert so die Mitwirkung der Betroffenen. Mitglieder beim Bundesverband
der Unfallkassen sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand:
- 13 Unfallkassen im Landes- und kommunalen Bereich
- 6 Gemeindeunfallversicherungsverbände
- 4 Landesunfallkassen
- 7 Feuerwehr-Unfallkassen
- 1 Eisenbahn-Unfallkasse
- 1 Unfallkasse Post und Telekom
- 1 Unfallkasse des Bundes
Der Bundesverband der Unfallkassen fördert die gemeinsamen Aufgaben der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und vertritt deren gemeinsame Interessen. Zur Erfüllung der sozialpolitischen Aufgaben nimmt der Verband auch Einfluss auf europäisches und nationales Handeln einschließlich der Rechtsetzung.
Versicherte
Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind versichert:
- 18 Mio. Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende im Bereich der Schüler-Unfallversicherung,
- 5 Mio. Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
- 4 Mio. Personen außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses, die im Interesse des Allgemeinwohls tätig
werden (z.B. Freiwillige Helfer in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen und im Zivilschutz). Unter dem
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen auch häusliche Pflegende und weitere Personen aus
sozialstaatlichen Gründen:
- alle Beschäftigten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit und Einkommenshöhe bei ständiger oder nur
vorübergehender Tätigkeit,
- Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung und Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen
der Rehabilitation,
- Personen bei rechtlich vorgeschriebenen Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen vor
Aufnahme oder nach Beendigung einer versicherten Tätigkeit,
- behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen.
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