Zugang zur Rehabilitation und stationären Heilbehandlung für Beihilfeberechtigte

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Zugang zur Rehabilitation und stationären Heilbehandlung

Beihilfeberechtigte und/ oder Privatversicherte (z.B. Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Selbstständige)

  1. zum Arzt (Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt, .)
  2. gemeinsam mit dem Hausarzt Auswahl der geeigneten und bevorzugten Klinik
  3. Klärung der Kostenübernahme mit der zuständigen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung
  4. Abschluss eines Behandlungsvertrages mit der Klinik
  5. Einladung mit Terminangabe durch die Klinik
  6. Anreise und Durchführung der Maßnahme
  7. Patient zahlt die entstandenen Kosten selbst und zwar für den niedrigsten Beihilfesatz für Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Betreuung und alle erbrachten medizinischen Leistungen auf der Grundlage der GOÄ (2 Rechnungen)
  8. Abrechnung der entstandenen Kosten mit der jeweiligen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung


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