Die Gesetzliche Krankenversicherung
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Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Deshalb ist es wichtig, einen auf den individuellen Beihilfeanspruch zugeschnittenen Versicherungstarif abzuschließen. Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) besteht seit mehr als 50 Jahren. Im DBW haben sich wichtige und leistungsfähige Krankenversicherungen zusammengeschlossen. Bei diesen Unternehmen werden Beihilfeberechtigte kompetent und individuell beraten. Aber auch für Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversichgerung lohnt es sich, die Angebote und Ergänzungstarife dieser Unternehmen einzuholen. An den günstigen Beiträgen werden Sie sehen, dass es sich lohnt. Mehr Informationen erfahren Sie auf den Websites dieser Unternehmen. Einfach das jeweilige Logo anklicken.
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Die Krankenversicherer im DBW
auf einen Blick: |
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Gesetzliche Krankenversicherung
Deutschland verfügt über ein bewährtes System der gesundheitlichen Sicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Die GKV hat entscheidenden Anteil an der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens. Rund 90 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert.
Die Gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Selbstverwaltung. Krankenkassen und Ärzteschaft sind vom Staat ermächtigt, die medizinische Versorgung in Deutschland zu organisieren. Unter staatlicher Aufsicht erfüllen Körperschaften des öffentlichen Rechts die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nach den Grundsätzen demokratischer Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Patienteninteressen werden dadurch gewahrt, dass sie in allen wichtigen Gremien mitwirken. Das wichtigste Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der neu gebildete „Gemeinsame Bundesausschuss". Er besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Die Patientinnen und Patienten haben seit der Gesundheitsreform über ihre Vertretungen ein Mitberatungsrecht im Ausschuss. Hauptaufgabe des Bundesausschusses ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung zu bestimmen.
Die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Diese Beiträge werden paritätisch finanziert, d.h., sie werden in der Regel je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und von deren Arbeitgebern bezahlt. Unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge erhalten alle Versicherten das medizinisch Notwendige. Tragendes Prinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung ist somit der Solidarausgleich zwischen Gesunden und Kranken, gut Verdienenden und weniger gut Verdienenden, zwischen Jungen und Alten, zwischen Alleinstehenden und Familien.
Versicherte der GKV zum 1. 5. 2004*
Versicherungspflichtige (ohne Rentner) 28,7 Mio.
Rentner 16,8 Mio.
Freiwillig Versicherte 5,1 Mio.
Familienversicherte 19,7 Mio.
Gesamt 70,3 Mio.
*Quelle: GKV-Statistik
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