Gesundheitsratgeber: Freiwillig Versicherte

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Gesundheitsratgeber: Freiwillig Versicherte

Freiwillig bei einer Krankenkasse versichern können Sie sich, wenn Sie aus einer Versicherungspflicht oder einer Familienversicherung ausgeschieden sind und unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate einer Krankenkasse angehört haben.

Ausnahmen gelten für Berufsanfänger, die in ihrer erstmaligen Beschäftigung nicht
versicherungspflichtig sind, weil ihr Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.

Für Schwerbehinderte und Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zurückkehren, gelten erleichterte Beitrittsvoraussetzungen. (Siehe Tabelle oben)


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