Gesundheitsratgeber: Zuzahlungsfreie Arzneimittel

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Gesundheitsratgeber: Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Die Zuzahlungsbefreiung soll ein Anreiz für Ärzte und Patienten sein, sich für ein vergleichsweise günstiges Medikament zu entscheiden oder die Auswahl der Apothekerin zu überlassen, wenn verschiedene geeignete Präparate zur Verfügung stehen. Gesetzliche Regelungen erlauben es, dass mehrere tausend zuzahlungsfreie Arzneimittel auf dem Markt sind.

Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, sind von der Zuzahlung befreit. Dies trifft derzeit bei rund 20 Prozent aller Packungen der Festbetragsarzneimittel zu. In einer regelmäßig aktualisierten Liste werden alle zuzahlungsbefreiten Arzneimittel erfasst. Versicherte können die Liste einsehen unter www.gkv-spitzenverband.de/Befreiungsliste_Arzneimittel_Versicherte.gkvnet.


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