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Als ambulanter Pfleger oder Pflegerin betreuen Sie z.B. alte und kranke Menschen, behinderte Menschen, schwerkranke Kinder oder Unfallopfer in deren Wohnungen. Durch Ihre Tätigkeit ermöglichen Sie den Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, das Leben in ihrer vertrauten Umgebung.
In der Regel ist für den Zugang zu den Tätigkeiten eine Ausbildung im Bereich Kranken-, Alten- bzw. Kinderpflege erforderlich.
Je nach Arbeitsaufgabe können auch Fachkräfte aus dem hauswirtschaftlichen Bereich Zugang haben, z.B. Hauswirtschafter/innen oder Fachhauswirtschafter/innen für ältere Menschen.
k. A.
in der Regel eine Ausbildung im Bereich Kranken-, Alten- bzw. Kinderpflege
- Grundpflege durchführen
- Kranke/hilfsbedürftige Personen lagern, betten
- Vorbeugende Maßnahmen gegen Thrombosen u.a.ergreifen
- Bei der Körperpflege helfen
- Das tägliche Befinden beobachten und dokumentieren
- Ärztliche Verordnungen durchführen
- Insulinspritzen und Medikamente verabreichen
- Einnahme von Medikamenten kontrollieren und dokumentieren
- Dokumentation und Abrechnung
- ambulante Alten- und Krankenpflege
- Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe
- sonstige pflegerische Betreuung
Es wird ein wachsender Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräfte in sozialen, pflegenden, beratenden und betreuenden Berufen erwartet.
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Tipps und Hinweise zur Ausbildung und zum Berufsanfang:
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