Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung
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Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung
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Eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht für
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttojahresarbeitsentgelt mehr als 400 Euro monatlich
beträgt, aber unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze wird jährlich angepasst und
beträgt im Jahr 2006: 3.937,50 Euro/Monat,
- Auszubildende und Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine in Studien- oder
Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten,
- Rentnerinnen und Rentner, sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind,
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III,
- land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Altenteiler
in der Landwirtschaft,
- Künstler und Publizisten.
Ausnahmen
Seit dem 1. 7. 2000 bleiben Personen versicherungsfrei, das bedeutet, sie haben keinen Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung mehr, wenn sie beim Eintritt der Versicherungspflicht das 55. Lebensjahr vollendet haben, in den letzten fünf Jahren vor diesem Zeitpunkt nicht gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte dieses Zeitraums versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig oder mit einer solchen Person verheiratet waren bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben
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