Versicherungspflichtgrenze
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Kaum ein anderes Thema interessiert mehr als die "Gesundheit". Besonders kritisch werden die Folgen der sogenannten Gesundheitsreformen diskutiert. Viele Menschen spüren die finanziellen Auswirkungen: Praxisgebühr, erhöhte Zuzahlungen bei Medikamenten und höhere Eigenbehalte. Der Ratgeber "Gesundheit von A bis Z" erläutert auf 144 Seiten mehr als 100 ichtige Begriffe. Zahlreiche Tipps runden das Nachschlagewerk ab, beispielsweise auch zur Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung. Für 7,50 Euro kann der Ratgeber bestellt werden.
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Versicherungspflichtgrenze
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Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze im Laufe eines Kalenderjahres überschreitet, können zum Ende dieses Kalenderjahres in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Voraussetzung hierfür ist aber, dass auch die Versicherungspflichtgrenze des folgenden Jahres überschritten wird. Wenn Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt im Jahr 2004 die Versicherungspflichtgrenze von monatlich 3.862,50 Euro überschreitet, können Sie zum 1. Januar 2005 in die Private Krankenversicherung wechseln, sofern Ihr Arbeitsentgelt auch über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2005 liegt. Allerdings ist dann ein Zurück in die gesetzliche Kasse kaum mehr möglich. Selbstständige und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat absichern. Ob sich ein Wechsel von der GKV zur PKV für Arbeitnehmer und Selbstständige lohnt, hängt von der individuellen Lebenssituation und -planung ab. Auch wenn die anfänglich niedrigeren Prämien der privaten Krankenversicherungsunternehmen attraktiv erscheinen, so müssen bei einer Entscheidung weitere Faktoren mit einkalkuliert werden. Beispielsweise gibt es keine beitragsfreie Versicherung von Kindern sowie Partnern ohne eigenen Verdienst. Auch liegen die Beiträge im Rentenalter erheblich über denen gesetzlich Versicherter. Zudem muss bedacht werden, dass es kaum mehr ein Zurück aus der Privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse gibt. Darum sollten Sie sich vor einer Entscheidung eingehend von den Mitgliedseinrichtungen des DBW beraten lassen. Dem DBW gehören seit Jahrzehnten mehrere namhafte private Krankenversicherer an.
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- Die Beihilfe
- Die Beamtenversorgung
- Gesundheit von A bis Z
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- Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte
- Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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