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Qualitätsmanagement

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Kaum ein anderes Thema interessiert mehr als die "Gesundheit". Besonders kritisch werden die Folgen der sogenannten Gesundheitsreformen diskutiert. Viele Menschen spüren die finanziellen Auswirkungen: Praxisgebühr, erhöhte Zuzahlungen bei Medikamenten und höhere Eigenbehalte. Der Ratgeber "Gesundheit von A bis Z" erläutert auf 144 Seiten mehr als 100 ichtige Begriffe. Zahlreiche Tipps runden das Nachschlagewerk ab, beispielsweise auch zur Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung. Für 7,50 Euro kann der Ratgeber bestellt werden. 

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Qualitätsmanagement

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Unter Qualitätsmanagement versteht man das systematische Bemühen um eine stetige Qualitätsverbesserung in einem Betrieb oder in einer Institution: Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse werden regelmäßig nach bestimmten standardisierten Vorgaben dokumentiert, überprüft und gegebenenfalls verändert. In einer Arztpraxis bewirkt ein gutes Qualitätsmanagement zum Beispiel, dass unnötige Wartezeiten für die Patienten vermieden oder Doppeluntersuchungen verhindert werden. Eine regelmäßige, dokumentierte Fortbildung der Ärzte und ihrer Mitarbeiter gehört dazu. Daneben ist wichtig, dass die Erstellung von Diagnosen oder die Gestaltung des Behandlungsprozesses bestimmten Qualitätsvorgaben folgt: Gibt es verbindliche Abläufe bei der Krebsnachsorge, ist die kontinuierliche Behandlung von Diabetikern gewährleistet? Und auch der Behandlungserfolg steht natürlich auf dem Prüfstand: Hat die gewählte Therapie zur Heilung geführt, die Beschwerden gelindert oder nicht geholfen? Welche Komplikationen haben sich eingestellt? 

Neben einer besseren Behandlungsqualität für die Patienten hat Qualitätsmanagement auch die Motivation und das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick – zum Beispiel eine angemessene Arbeitsorganisation und akzeptable Arbeitszeiten. Krankenhäuser und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind bereits seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. 

Mit der Gesundheitsreform sind ab 2004 auch die Arztpraxen zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements verpflichtet worden. Die kassenärztlichen Vereinigungen müssen die Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht nur kontrollieren, sondern auch regelmäßig über die Ergebnisse der Qualitätssicherung berichten. 

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Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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